Die Einwohner der Poleis waren Männer, Frauen, Kinder, Metöken (= ortsansässige freie Fremde), Periöken (= Umwohnende der Polis Sparta) und Sklaven. Als Personenverbandsstaat umfasste jede Polis nur die vollberechtigten, volljährigen männlichen Bürger (Politen) als Teilhaber an der „Herrschaft“ . Frauen, Kinder, Metöken, vorübergehend in der Stadt als „Touristen“ weilende Ausländer und Unfreie waren vom Vollbürgerrecht und damit von jeder Beteiligung an der Selbstverwaltung ausgeschlossen. Als Kleisthenes 508/507 in Athen die zehn neuen lokalen „Phylen einrichtete und die Demokratie schuf“ (Herodot, 6,131), schloss er diejenigen formal aus den Phylen aus, denen die geforderte familiäre Herkunft und/oder der dauernde Wohnsitz fehlte und die so nicht als Mitglied einer Deme registriert werden konnten. Damit beginnt die Geschichte der mit dem Begriff Métoikos bezeichneten Personengruppe.
Die Metöken durften keinen Grundbesitz erwerben und mussten regelmäßig, vermutlich monatlich, eine Kopfsteuer (Metoíkion ) bezahlen: 1 Drachme für einen erwachsenen Mann, eine halbe Drachme für eine unabhängige erwachsene Frau. Wohlhabende Metöken waren zudem verpflichtet, als Hopliten Militärdienst zu leisten. Zu Beginn des Peloponnesischen Krieges stellten die Metöken bei der Invasion in das Gebiet der Polis Megara (nach Thukydides, 2,31,2) 3.000 Hopliten. Weniger die Kopfsteuer war es, sondern vor allem der Militärdienst, der von den Metöken als Belastung empfunden wurde. Da die meisten Metöken aufgrund der Tatsache, dass sie kein Land erwerben konnten, auf landwirtschaftliche Aktivitäten verzichten mussten, waren sie vor allem im Bereich von Handwerk, Handel und Geldverleih tätig. Das klassische Athen zog als größte Polis der griechischen Welt die meisten Fremden an. Um 313 v. Chr. erreichte die Zahl der Metöken, die offiziell registriert waren, angeblich knapp die Hälfte der gesamten Vollbürger, deren Zahl freilich kurz zuvor stark geschrumpft war. Es sollen 10.000 Metöken und 21.000 Politen gewesen sein.
Ein Jahrhundert später war der Anteil der Metöken an der freien Bevölkerung vielleicht noch höher. Auch wenn der Status des Metöken am besten für Athen bezeugt ist, war er keineswegs auf diese Polis beschränkt. In etwa 70 Städten ist ihre Existenz während der klassischen und hellenistischen Epoche, wenngleich unter verschiedenen Bezeichnungen, bezeugt. In allen griechischen Städten stellten die „Bürger“ also nur einen Bruchteil der Gesamtbevölkerung einer Polis. Nicht die Gemeinschaft des Ortes, sondern die Teilhabe an der „Herrschaft“ und „Rechtsprechung“ machte den Stadtbewohner nach der literarisch bedeutsamsten Theorie des Polítes bei Aristoteles zum „Bürger“. Nur diesem war es vergönnt, ein „bürgerliches Leben“ (Bíos politikós) zu führen. Darunter verstand man die Lebensweise des Bürgers, in der seine „Freiheit“ (Eleuthería) Dasein hatte (siehe auch Achsenzeit).
Unter Berufung auf die alten Zeiten, wo nur Knechte und Fremde Handwerker waren, entschied sich Aristoteles, der berühmteste Metöke Athens, dafür, dass nur der Freie (eleútheros) – und das heißt für griechisches Denken: der vom Erwerb des Lebensnotwendigen freie, über ein Haus gebietende Mann – „Bürger“ genannt werden könne.
So ist der gemeineuropäische Bürgerbegriff vom antiken Stadtstaat aus gebildet worden. Der Verbandscharakter der Polis und die Freiheit der sie autonom regierenden Politen unterschieden die okzidentale Stadt grundlegend von der außereuropäischen (orientalisch-asiatischen) Stadt. Der europäische Bürgerstatus wurde von der klassisch-griechischen Philosophie (Platon, Aristoteles) auf den Begriff gebracht und blieb prägend für die weitere Entwicklung des europäischen Bürgerbegriffs im Mittelalter und der Neuzeit.
Frauen hatten in der politischen Öffentlichkeit keinen Platz. Nur Priesterinnen konnten in gewichtige Positionen gelangen. Sonst standen die Frauen ein Leben lang unter der Vormundschaft ihres Mannes oder, falls dieser nicht anwesend oder gestorben war, unter der ihres Vaters bzw. ältesten Bruders. Frauen waren nicht testierfähig und konnten sich auch ihren Ehepartner nicht aussuchen. Eine materielle Abhängigkeit ergab sich daraus, dass Frauen nur sehr selten Eigentum besaßen. Schutz gegen den Mann konnte allenfalls die eigene Familie bieten.
Innerhalb des Oikos, der Verwaltung des Hauswesens, und in der Erziehung der Kinder war die Frau jedoch relativ frei und konnte große Bedeutung und hohes Ansehen genießen. Je nach Persönlichkeit und Stand konnte sie in der Lage sein, sich einen eigenen Lebensbereich zu schaffen.
Gegen Ende des 5. Jahrhunderts v. Chr. begann ein philosophischer Diskurs über die Stellung der Frau. Platon forderte in seinem unvollendeten Alterswerk über die „Gesetze“ (gr. Nomoi, lat. de legibus) um 350, dass Frauen grundsätzlich gleichberechtigt sein und an der Ausbildung sowie den Symposien teilnehmen sollten (Plat. Nom. 781 A ff.). Mindestalter für ein Zeugnisrecht vor Gericht und für die Bekleidung von Staatsämtern solle bei den Frauen 40, bei Männern 30 Jahre sein (Plat. a.a.O. 937 A ). Männer seien vom 20. bis zum 60. Lebensjahr wehrpflichtig, Frauen von der Geburt ihres letzten Kindes bis zum 50. Lebensjahr, doch solle man sie im Militärdienst nicht überfordern (Plat. a.a.O. 785 B). Platons Ideen konnten teilweise zu einer Verbesserung der Rechte der Frau führen, ohne dass sich ihre grundsätzliche Stellung aber veränderte.
Die unterste soziale Gruppe bildeten die Sklaven. Ein solcher wurde man meist durch Kriegsgefangenschaft oder Schuldknechtschaft. Sie besaßen keinerlei Rechte, somit waren sie voll und ganz von den Launen ihres Herrn abhängig. Die Unfreien konnten eine zentrale Stütze der Wirtschaft darstellen und zudem erst die zeitaufwändige politische Teilhabe der Vollbürger oder deren Abwesenheit während der Kriegszüge ermöglichen. Berühmt-berüchtigt sind die attischen Staatssklaven in den Silberbergwerken von Laurion, die unter vernichtenden Bedingungen vegetieren mussten und gleichzeitig durch ihre Arbeitsleistung die Finanzierung des Flottenbauprogramms des Themistokles 483 v. Chr. ermöglichten. Freilassungen aus dem Sklavenstand fanden äußerst selten statt. Freigelassene Sklaven stiegen in den Status eines Metöken auf. Das verstärkte die negativen sozialen Implikationen, die mit dem Status eines Metöken in Athen verbunden waren.
Schriftliche Dokumente aus der Zeit vor 800 v. Chr. sind nicht vorhanden. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde das phönizische Alphabet in Griechenland eingeführt und der Landessprache angepasst. Neben den wenigen Dokumenten aus der Zeit von 800 bis 500 v. Chr., dienen vor allem Bildhauer-Arbeiten und Vasenmalereien als Zeugnisse. Die Griechen gründeten in dieser Epoche zahlreiche Stadtstaaten im Mittelmeerraum. Die Kolonisten waren hauptsächlich Männer, die am neuen Heimatort die Frauen der ursprünglichen Bevölkerung zu Ehefrauen nahmen. Die ersten Zeugnisse über die Stellung der Frau erfährt man aus Dokumenten der Städte Sparta und Gortyn.
Sparta
Die Stadt erließ die ersten bekannten Gesetze, die die Stellung der Frauen regelten. Der kriegerische Stadtstaat sah in der Frau in erster Linie die Mutter, die Krieger gebar. Mädchen erhielten aber, wie die Jungen, die gleiche Ernährung und körperliche Ertüchtigung.
Die Jungen wurden einer Prüfung unterzogen, ob sie die Voraussetzungen für eine militärische Laufbahn hatten. Erfüllten sie diese nicht, wurden sie getötet. Ob Mädchen mit irgendwelchen Gebrechen getötet wurden, ist nicht bekannt.
Die Ehe war erwünschter Status. Unverheiratete Frauen wurden verspottet und hatten rechtliche Nachteile. Die Ehefrau aus gehobenen Ständen führte den Haushalt, erzog die Mädchen und leitete die Bediensteten an. Geheiratet wurde mit etwa 18 Jahren. Die Eheleute zogen aber nicht gleich zusammen. Der Ehemann musste noch 12 Jahre seinen Militärdienst ableisten und lebte daher in der Kaserne. Frau und Mann begegneten sich in dieser Zeit deshalb sehr selten. Blieb die Ehe kinderlos, konnte sie geschieden werden.
Das spartanische Erbrecht führte ab 479 v. Chr. zu einem Bevölkerungsrückgang. Damit der Besitz nicht unter zu vielen Erben aufgeteilt werden musste, gingen die Geburten zurück. Gleichzeitig wurden die gesetzlichen Regelungen gelockert, so dass die Frauen aus gehobeneren Schichten sich nicht nur als Mutter sahen. Diese Frauen hatten im Laufe der Zeit durch Mitgift und Erbschaft bedeutende Vermögen erworben. Diesen Reichtum wollten sie nun auch zeigen. Schmuck und modische Kleidung, früher verboten, wurden nun offen präsentiert. Das erregte die Kritik, doch die Wiedereinführung alter Bestimmungen gelang nicht. Die “Freizügigkeit” der Frauen wurde als Zeichen des kulturellen Verfalles angesehen.
Gortyn
Die kretische Stadt hatte vergleichbare Lebensverhältnisse wie Sparta. Auch hier lebten die Männer von ihren Ehefrauen getrennt, so lange sie ihren Militärdienst ableisten mussten. Die daheim gebliebenen Frauen verwalteten den Besitz und konnten auch Vermögen besitzen. Bei einer Erbschaft erhielten sie aber weniger als die männlichen Erben. Wurde die Ehe geschieden, bekam die Frau ihren Besitz wieder zurück und erhielt die Hälfte des in der Ehe erworbenen Vermögens. Falls der Ehemann an der Trennung Schuld hatte, musste er eine zusätzliche Geldstrafe zahlen. Ein Ehebruch wurde auch durch eine Geldstrafe geahndet, im Gegensatz zu den Regelungen anderer griechischer Städte im Mittelmeerraum, die körperliche Bestrafungen zur Folge hatten.
Ehen zwischen Leibeigenen wurden auch durch Gesetze geregelt. Heirateten Sklaven unterschiedlicher Herren, ging die Ehefrau in den Besitz des Herren des Ehemannes über. Leibeigene Frauen durften auch persönlichen Besitz haben.
Athen
Der Gesetzgeber Solon regelte die verschiedensten Bereiche des Lebens, auch der Frauen. Er ging so weit, dass er sogar Regeln für die Nahrung der Frauen aufstellte. Die Frauen sollten im Öffentlichen Leben möglichst nicht in Erscheinung treten.
Wie sich die Situation der Frau in dieser Epoche wirklich darstellte, ist unter Historikern umstritten. Die Theorien reichen von der allgemeinen Verachtung der Frauen bis zur angesehenen Herrin des Hauses. Sicher ist, dass Frauen isoliert im Gemeinwesen lebten. Die Historiker bedienten sich der Dramen und Komödien von Aischylos, Sophokles und Euripides als geschichtliche Quellen.
Die Familie war immer bestrebt, den Fortbestand zu sichern. Hatte die Familie keinen männlichen Erben, erbte die Tochter den Familienbesitz. Dieses Vermögen ging dann über in den Besitz des Ehemannes und später an die Kinder. Diese Frauen wurden “epikleros” genannt. Diese Erbtöchter wurden möglichst mit männlichen Verwandten verheiratet.
Die Frauen unterstanden der Vormundschaft des Vaters, der auch die Ehe arrangierte und diese auch lösen konnte. Die Ehefrauen erhielten eine Mitgift vom Vater. Das belastete natürlich eine Familie, wenn sie zu viele Töchter hatte. So kam es, dass Verwandte bei der Mitgift aushalfen. Die Mitgift gehörte zur Versorgung der Ehefrau und durfte vom Ehemann nicht angetastet werden. Er verwaltete dieses Vermögen, und der Erlös kam dem Unterhalt der Frau zu Gute.
Die Mädchen wurden schon mit 14 Jahren verheiratet. Der Ehemann war in der Regel viel älter. Die Lebenserwartung war im Alten Griechenland gering, Frauen wurden etwa 36, Männer 45 Jahre alt. Deshalb führten viele Frauen mehrere Ehen in ihrem Leben.
Eine “amtliche” Trauung gab es nicht. Die Braut wurde mit einem feierlichen Umzug ins Haus des Bräutigams geführt, womit die Hochzeit offiziell anerkannt wurde.
Scheidungen galten nicht als Makel und geschahen formlos. Der Mann wies seine Frau einfach aus dem Haus. Die Kinder blieben beim Vater.
Die Männer überwogen in der Bevölkerung, so dass Frauenmangel herrschte. Da Mädchen nicht sehr gewünscht waren, kam es zu Kindstötungen und auch Abtreibungen. Weil in den zahllosen Kriegen zahlreiche Männer starben, wurde in Krisenzeiten auch die Mehr-Ehe geduldet, um die Bevölkerungszahl wieder ansteigen zu lassen.
Da die Frauen ihr Leben im Haushalt führen mussten, hatten sie auch keinen hohen Bildungsstandard. Die Männer, wie auch die Justiz betrachteten die Frauen mit Herablassung und behandelten sie wie unmündige Kinder.
Männer wurden mit 18 Jahren volljährig, die Frauen blieben ihr Leben lang unmündig. Aristoteles betrachtete die Ehe nur nach dem Nützlichkeitsprinzip. Zwischen Mann und Frau herrsche ein Verhältnis von Wohltäter zu Almosenempfängerin.
Auf religiösem Gebiet gab es für die attischen Frauen Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. In verschiedenen Kulten waren Priesterinnen besonders angesehen.
Griechische Frauen durften eigene Feste feiern, bei denen Männer nicht zugelassen waren. Anfang November feierten Frauen zu Ehren der Göttin Demeter und brachten ihr Opfer dar.
Klassische Zeit
Athen
Die Abschottung der Frauen verstärkte sich weiter in dieser Zeit. Mit dem Aufkommen der Demokratie, dem Ideal der Gleichheit der Männer, ob Bürger oder Adliger, verstärkte sich das Überlegenheitsgefühl der Männer. Ein Athener kam vor jedem Fremden, Sklaven und jeder Frau.
Die untergeordnete Rolle der Athenerin zeigte sich auch im Wohnungsbau. Ihre Räume befanden sich immer im rückwärtigen Teil des Gebäudes, weitab von der Straße. Fremde Männer durften die weiblichen Mitglieder der Familie möglichst nicht sehen.
Die Kleider dienten der Verhüllung, eine Kapuze musste außerhalb des Hauses getragen werden. Trotzdem wurde aber auch Schminke, Schmuck und kunstvolle Frisuren gezeigt. Obwohl die Frauen für die Organisation des Haushalts verantwortlich waren, durften sie nicht auf den Markt gehen, um einzukaufen. Das erledigten ihre Ehemänner. So sollten die Frauen vor unschicklichen Begegnungen auf der Agora durch Betrunkene und anderes zwielichtige Gestalten geschützt werden. Ärmere Frauen und Witwen waren aber gezwungen, auf dem markt einzukaufen, bzw dort als Händlerin zu arbeiten.
Die Gesundheit der Frauen war nicht gut. Unhygienische Verhältnisse, schlechte Ernährung und die Geburten schwächten die Frauen. Bedeutende Philosophen bewunderten zwar die Spartanerinnen, die später heirateten und besser ernährt waren, aber die Athener zogen für ihre Frauen daraus keine Konsequenzen.
Der Gesetzgeber Solon erließ auch Bestimmungen zur Sexualität. Der Ehemann musste seine Frau verstoßen, falls diese vergewaltigt oder verführt wurde. Als Folge wurden sie aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen und durften nicht mehr heiraten. Das Gesetz sah für Vergewaltiger nur Geldstrafen vor, ein Ehebrecher musste mit härteren Strafen rechnen.
Es wurde auch geregelt, wie häufig der Geschlechtsverkehr im Monat ausgeübt werden sollte: Drei Mal im Monat wurde als ausreichend empfunden. Das Sexualleben der Athener Ehefrauen dieser Zeit dürfte nicht sehr erfüllend gewesen sein, da die Männer lieber Prostituierte aufsuchten bzw. sich in homosexuellen Kreisen bewegten. Die männliche Homosexualität war allgemein anerkannt und wurde nicht verfolgt. Frauen wurden solche Beziehungen nicht zugestanden.
Die Prostituierten lebten überwiegend in staatlichen Bordellen. Sie waren aber nicht alle nur Sklavinnen. Zahlreiche freie Frauen arrbeiteten in diesem Gewerbe und erlebten als kultivierte Hetären beträchtliches Ansehen in der Gesellschaft.
Da in Griechenland Frauenmangel herrschte, “teilten” sich zu verschiedenen Zeiten mehrere Männer eine Frau oder verkehrten mit Prostituierten und Sklavinnen. Es wurde dann auch geduldet, dass Männer mit Konkubinen eine Lebensgemeinschaft bildeten. Diese Frauen wurden dabei einer Ehefrau rechtlich gleichgestellt. Erst ab 450 v. Chr. verloren die Kinder aus diesen Verhältnissen das Bürgerrecht und das Recht auf das väterliche Erbe.